Der NVB bekämpft seit Jahren regelmässig die Ausbreitung invasiver Neophyten in der Gemeinde. Er setzt sich zudem für die Sensibilisierung der Bevölkerung, Gewerbetreibenden und Infrastrukturbetrieben auf die Thematik der invasiven gebietsfremden Pflanzenarten ein, welche einheimische Arten verdrängen. Darum freut es uns, dass der Bundesrat am 1. März 2024 eine Anpassung der Freisetzungsverordnung beschlossen hat. Ab dem 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzenarten nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
Das Verbot betrifft den Verkauf, das Verschenken und die Einfuhr gewisser Arten, unter anderem von Kirschlorbeer und Sommerflieder. Die vom Verbot betroffenen Pflanzenarten werden neu im Anhang der Verordnung aufgelistet. Link zur Medienmitteilung hier.